Allgemeine Geschäftsbedingungen für Event-Locations

Ferien im Bergdorf Spessart GmbH

Reservierungen
Gerne nehmen wir Deine Reservierung schriftlich per Post, Telefon, als Onlinebuchung oder Email entgegen.

Nutzungsverhältnis
Die Eventlocation/ Eventküche steht dem Mieter nach Vereinbarung zur Verfügung. Am Tag des Veranstaltungsende bitten wir Dich die Eventlocation/ Eventküche bis 14.00 Uhr freizugeben. Verlängerte Zeiten sind auf Wunsch und Verfügbarkeit möglich. Der Mieter darf die Event-Station ausschließlich für den von dem Mieter benannten Veranstaltungszweck verwenden. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Location sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen und Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Notwendige Vorbereitungszeiten für Aufbau, Dekoration und Abbau etc. sind durch den Mieter entsprechend zu berücksichtigen.

Zahlungsvereinbarungen
Mit der Reservierungsbestätigung bitten wir um eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises. Bitte gebe als Verwendungszweck die Buchungsnummer an. Die Anzahlung ist innerhalb 8 Tagen nach erfolgter Reservierung zur Zahlung fällig. Es ist auch möglich sofort den kompletten Preis zu bezahlen. Die Restzahlung erfolgt dann bitte bis spätestens 3 Wochen vor Anreise per Banküberweisung.

Stornierung
Kostenlose Stornierung bis 8 Wochen vor Anreisedatum. Stornierungen, die danach erfolgen, werden mit 70 Prozent des Preises berechnet. Stornierungen, die bis einen Tag vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 90 Prozent des Preises berechnet. Stornierungen, die verspätet erfolgen oder bei Nichtanreisen, werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

Störung und Abhilfeverlangen
Mängel oder Störungen, die den Gebrauch der Event-Station und sonstigen Mietgegenstände behindern, hast Du als Mieter gegenüber uns unverzüglich zu melden. Wir verpflichten uns, im Falle von angezeigten Mängeln schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Ist eine sofortige Abhilfe nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erzielen, erfolgt eine angemessene Reduzierung des Mitpreises. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Haftung
Unsere Eventlocation/ Eventküche ist entsprechend nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Für vermittelte Leistungen unserer Partner übernehmen wir keine Haftung . Wenn der Mieter die Location selber für ihre Veranstaltung ausstattet (z. B. schmücken), dann dürfen nur schwer entflammbare Gegenstände/ Materialien verwendet werden und diese müssen sicher eingebracht/ angebracht werden. Darauf hat der Mieter ausdrücklich zu achten und er hat die Verantwortung und Haftung dafür zu übernehmen (Feuer, Unfälle/ Verletzungen,..). Feuerwerke im Freien (Parkplatz/um das Haus herum) können ggf. bei Vorlage einer behördlichen Genehmigung vom Vermieter erlaubt werden. Bei einer Erlaubnis trägt der Mieter das volle Risiko der Durchführung des Feuerwerks. Dies gilt für Personen- sowie für Sachschäden im und um das Haus herum (auch außerhalb des Grundstückes des Vermieters sofern dies vom Feuerwerk beeinträchtigt oder beschädigt wird). Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Rückstände auf dem Gelände des Vermieters und auch außerhalb des Geländes beseitigt werden. Für Folgen einer Nichtbeachtung der Rückstandsfreiheit haftet er vollständig.

Haftung für Schäden / Lärm- und Brandschutz
Der Mieter ist Veranstalter der in den Mieträumen bezweckten Veranstaltung. Er verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und erfüllt alle hierfür erforderlichen behördlichen Auflagen. Bergdorf Spessart kann jederzeit vom Mieter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, 400,00 € Kaution) etc. verlangen. Für Schadenersatzansprüche des Mieters - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Bergdorf Spessart bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für entgangen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (“Kardinalpflicht”). Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei: a) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, b) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Die Verwendung von eigenen elektronischen Anlagen (z. B. Elektrische Verstärker) ist erlaubt. Grundsätzlich ist auf der Event-Station nur die geringfügig akustisch verstärkte Livemusik zulässig. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von uns gehen zu lasten des Mieters, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Die durch Verwendung entstehenden Stromkosten können wir pauschal erfassen und berechnen. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten und mögliche Konsequenzen trägst Du als Mieter.

Rauchen
Bitte beachte, dass aufgrund Hygienischer Maßnahmen das Rauchen in der kompletten Eventküche nicht gestattet ist. Bei akuter Waldbrandgefahr ist das Rauchen auf dem ganzen Eventgelände ebenfalls nicht erlaubt. Das Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Feuerwerken, Wunderkerzen und anderen brennbaren Gegenständen ist ausdrücklich verboten.

Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast werden nicht anerkannt und sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Flörsbachtal. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gelnhausen, soweit der Mieter ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Prospekte, Wegbeschreibungen und Preislisten werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch sind Irrtümer, Druck- und Rechenfehler vorbehalten. Der Gast erklärt sich mit Abschluss des Vertrages einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert werden und zu weiteren Werbezwecken verwandt werden. Für die Einhaltung von evtl. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.